Reglement DE - Aarburger Brocante

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Händler-Reglement
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Platzzuteilung
Die Platzzuteilung wird bestmöglich und unter Berücksichtigung der Wünsche des Ausstellers durch den Organisator vorgenommen. Die Untervermietung des Messestandes ist meldepflichtig und nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Organisators erlaubt.
Sollte der Aussteller bis zwei Stunden vor Öffnung der Messe seinen Messestand nicht bezogen haben, kann der Organisator entschädigungslos über den Platz verfügen und weitervermieten. Die Standgebühr ist dennoch geschuldet.

Allgemeine Informationen für Aussteller
Der Aussteller verpflichtet sich zur Präsenz und Verkaufsbereitschaft an seinem Messestand während den gesamten Öffnungszeiten der Messe. Mit dem Abbau des Standes darf nicht vor dem Schluss der Messe begonnen werden.

Es dürfen keine Neuwaren oder Kopien als echt verkauft werden.

Der Verkauf von Waffen unterliegt dem Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition.

Der Verkauf von Getränken und Esswaren ist verboten.

Haftung und Versicherung ist Sache des Ausstellers. Der Organisator lehnt während der gesamten Dauer der Messe jegliche Haftung für Sach-, Personen- oder Diebstahlschäden ab.

Der Organisator kann beim Aussteller ein Sicherheitsdepot bis zu CHF 200.- erheben. Dieses Depot wird anstandslos in bar zurückerstattet, wenn der Messeplatz fristgerecht und im angetroffenen Zustand verlassen wird und  sich der Aussteller während der Messe an das Reglement und die Anordnungen des Organisators gehalten hat.
Widersetzt sich der Aussteller trotz einfacher Verwarnung, kann ihn der Organisator wegweisen oder ausschliessen. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückvergütung bereits bezahlter Standgebühren oder anderer bestellter Leistungen.

Besonderheiten
Falls unvorhergesehene politische oder wirtschaftliche Ereignisse oder höhere Gewalt die Durchführung der Messe verunmöglichen, erwachsen aus diesem Umstand dem Aussteller gegenüber dem Organisator keine Schadenersatzansprüche.
Dieses Reglement ist Bestandteil der Vereinbarungen, den der Aussteller mit dem Organisator getroffen hat. Mit der Unterzeichnung der Anmeldung akzeptiert der Aussteller dieses Reglement.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Zofingen.

01. Februar 2019

Der Organisator
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